Liebes Mitglied,
wir laden dich herzlich ein, zu unserer
Jahreshauptversammlung 2008
am Sonntag, den 02.03.2008, um 17:00 Uhr.
Für die beabsichtigte Satzungsänderung ist die Anwesenheit von wenigstens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder notwendig. Bitte komme unbedingt, damit wir beschlussfähig sind.
Tagesordnung:
1. Andacht
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Bericht des Rechners
5. Bericht der Kassenprüfer/innen
6. Entlastung des Vorstandes
7. Wahlen
- Stellvertretende/r Vorsitzende/r (für 3 Jahre)
- Schriftführer/in (für 2 Jahre)
- Beisitzer/in (für 3 Jahre)
- 2 – 3 Kassenprüfer/innen (für 1 Jahr)
- Dekanatsjugendvertreter/in (für 2 Jahre)
8. Satzungsänderung (siehe Rückseite)
9. Verschiedenes
Mit einem gemütlichen Beisammensein bei einem kleinen Imbiss wollen wir die
Veranstaltung ausklingen lassen.
Satzungsänderung
Da derzeit das Amt des/der Schriftführers/in nicht besetzt ist, gab es Meinungsverschiedenheiten über die Verbindlichkeit seiner/ihrer Nennung bei der Protokollführung. Die Satzungsänderung soll für eine Klarstellung sorgen.
Vorschlag 1
§ 8 Abs. 5: Über die geführten Verhandlungen hat der Schriftführer oder die Schriftführerin einen ist ein Sitzungsbericht aufzunehmen, der von dem Verfasser oder der Verfasserin ihm oder ihr unterzeichnet und von dem oder der Vorsitzenden gegengezeichnet werden muss.
Vorschlag 2
§ 8 Abs. 5: Über die geführten Verhandlungen hat der Schriftführer oder die Schriftführerin ein Mitglied des Vorstandes einen Sitzungsbericht aufzunehmen, der von ihm oder ihr unterzeichnet und von dem oder der Vorsitzenden gegengezeichnet werden muss.
Die Änderung des § 8 Abs. 5 wirkt sich auch auf die Aufnahme der Sitzungsberichte bei Mitarbeiter/innenkreis und Vorstand aus.
Bei Annahme des ersten Vorschlages kann jedes Mitglied des jeweiligen Gremiums das Protokoll führen. Die Rechtsverbindlichkeit ist durch die Gegenzeichnung des/der Vorsitzenden gewahrt.
Bei Zustimmung für den zweiten Vorschlag muss das Protokoll von einem Mitglied des Vorstandes aufgenommen werden.
Vorschlag 3
§ 11 Abs. 6: Ein Vorstandsmitglied bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
Es wurde beantragt, diesen Absatz zu streichen.
Einerseits ist damit die Unklarheit beseitigt, dass jedes Vorstandsmitglied jederzeit sein /ihr Amt niederlegen darf, andererseits könnte es Schwierigkeiten geben, falls eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, da die Amtszeit drei Jahre beträgt.