In der diesjährigen JHV haben wir unsere Beitragsordnung verwaltungstechnisch verändert. Ihr findet die neue Beitragsordnung rot hervorgehoben in der gleichnamigen Datei.
Die wichtigsten Änderungen sind:
1.) Ein Hinweis bzgl. der Verarbeitung von Daten gem. der DSGVO.
2.) Die Ermöglichung von Ausnahmen von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für in wirtschaftliche Not geratene Mitglieder*innen.
3.) Die Erläuterung des Begriff Geschwisterkinder: Geschwisterkinder sind Kinder unter 25 Jahren die im selben Haushalt leben.
4.) Die Erläuterung des Begriff Familie: Eine Familie ist ein Elternpaar mit Kindern unter 25 Jahren.
5.) Ermäßigungsberechtigungen sind, soweit diese zeitlich befristet sind, jährlich unaufgefordert bis zum 28.02 vorzulegen.